Gesetzliche Schuldverhältnisse

Ausschlüsse des Kondiktionsanspruchs durch welche Normen? 

  • § 814 (Kenntnis der Nichtschuld)
  • § 817 I S. 2 (beidseitiger Verstoß gegen gute Sitten, insb. SchwarzArbG)

Diskussion