Gesetzliche Schuldverhältnisse

§ 817 I S. 2: ist Ausschlussgrund des Kondiktionsanspruchs_anwendbar auch auf § 812?

Ja, Ausschlussgrund des § 817 I S. 2 (Ausfluss der Leistungskondiktion) ist auch anwendbar auf § 812 I 1 Alt. 1 (+)
 
§ 817 I S. 2 = allgemeine Kondiktionssperre
 
P: uU unbillige Ergebnisse, wenn Schwarzarbeiter in Vorleistung geht
  • Rspr. früher:
    Korrektur unbilliger Ergebnisse über § 242 möglich, S soll (geminderten) Lohn erhalten bei sonst untragbaren Ergebnissen und Zwangslage
    beachte: Schwarzarbeiterlohn ist geringer als Marktwert einer Handwerkertätigkeit, Arg. Sanktionierung SchwarzArbG
  • Rspr. heute:
    konsequente Eindämmung der Schwarzarbeit, strikte Anwendung des § 817 S. 2 ohne AUsnahmen

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