Polizei- u. OrdnungsR

Definition: Notwendigkeit iSv 6 II VwVG

wenn die mit d. Einhaltung d. gestreckten Verwaltungsvollstreckungsverfahrens verbundene zeitliche Verzögerung die Wirksamkeit d. Zwangsmaßnahme beeinträchtigt o. gar vereitelt; hierunter fällt auch die Verhältnismäßigkeit d. konkreten Vollzugs

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