Polizei- u. OrdnungsR

Definition: Versammlung

Zusammenkommen mehrerer (3+) Menschen, zwischen denen eine innere Verbindung besteht; keine bloße Ansammlung (rein zufällig an einem Ort getroffen)
 
(str.) darüberhinausgehende gemeinsame Zweckverfolgung erforderlich?
  • A1, enger Versammlungsbegriff: es muss bei Versammlung um Erörterung öfftl. Angelegenheiten gehen
    • (+/-) histor.: nach NS/Weimarer Zeit primär zum Schutz politischer Veranstalt.
    • (-) Anwendungsbereich zu stark eingeschränkt
    • (-) Einschränkung lässt sich nicht aus WL o. Systematik herleiten
  • A2, erweiterter Versammlungsbegriff: verfolgter gemeinsamer Zweck muss kollektive Meinungsbildung & -äußerung sein, unabhängig davon, ob über öfftl. o. private Themen
  • A3, weiter Versammlungsbegriff: jeder Zweck, sofern eine innere Verbindung besteht

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