Polizei- u. OrdnungsR

Wann ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet; repressive bzw präventive Maßnahmen?

Gem. § 23 EGGVG ist der VerwaltungsRW gem.
§ 40 I 1 VwGO nur bei präventiven Maßnahmen der Polizei eröffnet. Für repressive Maßnahmen sind die Strafgerichte zuständig

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