Fehler in Klausuren

Was besagt der Grundsatz der Subsidiarität iRd Verfassungsbeschwerde? Was behandelt demgegenüber die Rechtswegerschöpfung?

Die Rechtswegerschöpfung gem. § 90 II 1 BVerfGG erfordert, dass der Beschwerdeführer grds. alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen muss, bevor der die Verfassungsbeschwerde erheben kann. 
 
Nach dem Grundsatz der Subsidiarität ist die Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Grundrechtsschutz auf keinen Fall durch Fachgerichte hätte gewährleistet werden können 
 

Diskussion