Zusatz: Mündliche Prüfung

1.1 Zivilrecht, 1 Häufige Fragen

Was versteht man unter einem Schuldverhältnis?
 

Das Schuldverhältnis (im engeren Sinne) ist die Beziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner einer schuldrechtlichen Forderung. Dies ergibt sich aus § 241 Abs. 1 BGB, wonach das Schuldverhältnis dadurch gekennzeichnet ist, dass kraft seiner der Gläubiger berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung zu fordern. In einem weiteren Sinne bedeutet Schuldverhältnis das gesamte Rechtsverhältnis zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger, aus dem einzelne Forderungen, also einzelne Schuldverhältnisse i.e.S. fließen.
 
Beispiel: Das Arbeitsverhältnis ist ein Schuldverhältnis i.w.S., der Anspruch auf Lohnzahlung ein Schuldverhältnis i.e.S.
 

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