Zusatz: Mündliche Prüfung

1.1 Zivilrecht, 1 Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem gerichtlichen Beschluss und einem Urteil?
 

Bei einem Urteil ist eine mündliche Verhandlung regelmäßig vorgesehen. Nur durch besondere Ausnahmeregelungen kann von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden (z.B. das schriftliche Verfahren im Zivilprozess, vgl. § 128 Abs. 2 ZPO). Bei einem Beschluss verhält es sich genau umgekehrt. Grundsätzlich gibt es keine mündliche Verhandlung. Sofern gesetzlich vorgesehen, kann allerdings eine mündliche Verhandlung auch als Basis für einen Beschluss dienen (vgl. etwa § 926 Abs. 1 ZPO für das Arrestverfahren).
 

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