Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Was sind Sonderdelikte?
 

Sonderdelikte sind all diejenigen Delikte, bei denen nur bestimmte, im Tatbestand umschriebene Personen Täter sein können (z.B. Amtsträger, Richter etc.). Dabei ist zwischen echten und unechten Sonderdelikten zu differenzieren. Bei den echten Sonderdelikten wirkt die Eigenschaft des Handlungssubjekts strafbegründend (z.B. §§ 331 f. StGB), während sie bei den unechten „lediglich“ strafschärfend wirkt (z.B. § 258 a StGB).
 

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