Typologie von Unternehmen

Kommanditgesellschaft (KG) 
 
Was gibt es bezüglich der folgenden Punkte zu sagen: 
- Mindestpersonenzahl
- Gründung 
- Mindestkapital
- Geschäftsführung
- Vertretung 
- Haftung 
 
(Typenbildung nach Rechtsform)

 

Mindestpersonenzahl: 2 (Besteht aus einem oder mehrere Komplementären (Gesellschafter die mit ihrem Gesamtvermögen haften) und mindestens einem Kommanditisten (Gesellschafter, der sich mittels einer Einlage am Unternehmen beteiligt (dessen Haftung nur auf die Einlage beschränkt ist)

Gründung:  

  • Man benötigt für die Gründung 2 Arten von Gesellschaftern: Komplementär und Kommanditist
  • Formfreier Gesellschaftsvertrag

Mindestkapital: nicht vorgeschrieben

Geschäftsführung: Komplementär (Kommanditist hat kein Mitspracherecht)

Vertretung: Komplementär (Kommanditist hat kein Mitspracherecht)

Haftung:

  • Die Komplementäre haften mit ihrem Gesamtvermögen uneingeschränkt (Privat- und Geschäftsvermögen)
  • Kommanditist haftet bis zur Höhe der Einlage

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