Typologie von Unternehmen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
 
Was gibt es bezüglich der folgenden Punkte zu sagen: 
- Mindestpersonenzahl
- Gründung 
- Mindestkapital
- Geschäftsführung
- Vertretung 
- Haftung 
 
(Typenbildung nach Rechtsform)

Mindestpersonenzahl: 1

Gründung:

  • Es werden eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen benötigt (= die einen Gesellschaftsvertrag abschließen)
  • Bei der Gründung einer GmbH von einer Person spricht man von einer „Ein-Mann-Gesellschaft“

In 3 Phasen gegliedert:

  • Vorgründungsgesellschaft: Gesellschaftsvertrag wird für notarielle Beurkundung ausgearbeitet, in dieser Phase haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen
  • GmbH i.G.:Zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrages und Eintragung ins Handelsregister, Gesellschafter haften nicht mehr persönlich
  • GmbH:nach Eintragung ins Handelsregister

Mindestkapital: 25.000€ (Stammkapital) – setzt sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammen (können unterschiedlich hoch sein)

Organe:

  • Geschäftsführung
  • Gesellschafterversammlung
  • Aufsichtsrat (ab 500 Arbeitnehmern)

Geschäftsführung: Geschäftsführung

Vertretung: Geschäftsführung

Haftung:

  • Auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt
  • Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt

Diskussion