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Setze eine neue Lernstufe für die Karte. Warnung: Hiermit kann man den Lernplan auf eine Weise ändern, die den Lernerfolg beeinträchtigen kann.
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Einbetten
Nutze den folgenden HTML-Code, um den Kartensatz in andere Webseiten einzubinden. Die Dimensionen können beliebig angepasst werden.
Bei der Voreinstellung im Upload-Formular müsste eine Zeile in der CSV-Datei so aussehen:
"Frage","Antwort"
Falls das in Deiner Datei NICHT so ist, korrigiere bitte die Voreinstellung in den folgenden Feldern.
Drucken
Wähle das Format der einzelnen Karten auf dem Papier:
Test erstellen
Erstelle Vokabeltests oder Aufgabenblätter zum Ausdrucken.
Wähle ein Layout, das zum Inhalt der Karteikarten passt. Verwende das erstellte Dokument als Basis zur Weiterverarbeitung.
Layout:
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Wenn dieses Datum festgelegt ist, werden (optional - in den Einstellungen aktivieren!) zu Beginn jeder Abfrage im Lernplan-Modus neue Karten hinzugefügt, um sicherzustellen, dass Du alle Karten rechtzeitig abgefragt hast.
Kartensatz:
Zurücksetzen
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= der durch die Anklage dem Gericht unterbreitete geschichtliche Vorgang, soweit er nach der Lebensauffassung eine Einheit bildet
Tateinheit = idR eine prozessuale Tat; Tatmehrheit = idR mehrere prozessuale Taten (außer bei faktisch untrennbaren und ineinander übergehende Vorgängen)
Teileinstellung nach § 170 II 1 StPO
aus sachlich-rechtlichen Gründen: kein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich eines Beschuldigten von mehreren oder einer prozessualen Tat
wegen prozessualer Hindernisse: zB mangels (ordnungsgemäßen) Antrags, § 77 StGB; wegen Verjährung
Teileinstellung und Verweisung auf Privatklageweg
nach § 376 StPO wird Anklage wegen bestimmter Straftaten nur bei öffentlichem Interesse erhoben
öffentliches Interesse wird idR vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, zB wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat, der niedrigen Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben
Teileinstellung bei unwesentlichen Nebenstraftaten: nur möglich bei verschiedenen prozessualen Taten
nach § 154 StPO kann die StA von Verfolgung einzelner Taten im prozessualen Sinne absehen, wenn deren Unrechtsgehalt im Vergleich zu der oder den übrigen Taten nicht wesentlich ins Gewicht fällt
Beschränkung der Strafverfolgung, § 154a I StPO: nur möglich bei einer prozessualen Tat
"... wird - unter der Beschränkung nach § 154a I Nr. 1 StPO hinsichtlich des Vorwurfs des versuchten Betruges und der Urkundenfälschung - angeklagt.."
§ 154a I ermöglicht, die Anklageschrift zu entlasten, indem Gesetzesverletzungen ausgesondert werden, hinsichtlich derer ein hinreichender Tatverdacht zwar festgestellt wurde, denen jedoch mit Blick auf die schwereren Gesetzesverstöße nur untergeordnete Bedeutung zukommt
Beispiel: die verwirklichte einfache Brandstiftung dürfte bei Strafzumessung des § 306b II Nr. 1 StGB nicht beträchtlich ins Gewicht fallen, so dass die Strafverfolgung daher nach § 154a I 1 Nr. 1 StPO vorläufig auf die besonders schwere Brandstiftung zu beschränken ist
Prozessuale Tat, § 264 StPO
= der durch die Anklage dem Gericht unterbreitete geschichtliche Vorgang, soweit er nach der Lebensauffassung eine Einheit bildet
Tateinheit = idR eine prozessuale Tat; Tatmehrheit = idR mehrere prozessuale Taten (außer bei faktisch untrennbaren und ineinander übergehende Vorgängen)
Teileinstellung nach § 170 II 1 StPO
aus sachlich-rechtlichen Gründen: kein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich eines Beschuldigten von mehreren oder einer prozessualen Tat
wegen prozessualer Hindernisse: zB mangels (ordnungsgemäßen) Antrags, § 77 StGB; wegen Verjährung
Teileinstellung und Verweisung auf Privatklageweg
nach § 376 StPO wird Anklage wegen bestimmter Straftaten nur bei öffentlichem Interesse erhoben
öffentliches Interesse wird idR vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, zB wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat, der niedrigen Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben
Teileinstellung bei unwesentlichen Nebenstraftaten: nur möglich bei verschiedenen prozessualen Taten
nach § 154 StPO kann die StA von Verfolgung einzelner Taten im prozessualen Sinne absehen, wenn deren Unrechtsgehalt im Vergleich zu der oder den übrigen Taten nicht wesentlich ins Gewicht fällt
Beschränkung der Strafverfolgung, § 154a I StPO: nur möglich bei einer prozessualen Tat
"... wird - unter der Beschränkung nach § 154a I Nr. 1 StPO hinsichtlich des Vorwurfs des versuchten Betruges und der Urkundenfälschung - angeklagt.."
§ 154a I ermöglicht, die Anklageschrift zu entlasten, indem Gesetzesverletzungen ausgesondert werden, hinsichtlich derer ein hinreichender Tatverdacht zwar festgestellt wurde, denen jedoch mit Blick auf die schwereren Gesetzesverstöße nur untergeordnete Bedeutung zukommt
Beispiel: die verwirklichte einfache Brandstiftung dürfte bei Strafzumessung des § 306b II Nr. 1 StGB nicht beträchtlich ins Gewicht fallen, so dass die Strafverfolgung daher nach § 154a I 1 Nr. 1 StPO vorläufig auf die besonders schwere Brandstiftung zu beschränken ist
Prozessuale Tat, § 264 StPO = der durch die Anklage dem Gericht unterbreitete geschichtliche Vorgang, soweit er nach der Lebensauffassung eine Einheit bildet Tateinheit = idR eine prozessuale Tat; Tatmehrheit = idR mehrere prozessuale Taten (außer beifaktisch untrennbaren und ineinander übergehende Vorgängen) Teileinstellung nach § 170 II 1 StPO aus sachlich-rechtlichen Gründen: keinhinreichender Tatverdacht hinsichtlich eines Beschuldigten von mehreren oder einer prozessualen Tat wegen prozessualer Hindernisse: zB mangels (ordnungsgemäßen) Antrags, § 77 StGB; wegen Verjährung Teileinstellung und Verweisung auf Privatklageweg nach § 376 StPO wird Anklage wegenbestimmter Straftaten nur bei öffentlichem Interesse erhoben öffentlichesInteresse wird idR vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen derAllgemeinheit ist, zB wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat, der niedrigen Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben Teileinstellung bei unwesentlichen Nebenstraftaten: nur möglich bei verschiedenen prozessualen Taten nach § 154 StPO kann die StA von Verfolgung einzelner Taten im prozessualen Sinne absehen, wenn deren Unrechtsgehalt im Vergleich zu der oder den übrigen Taten nicht wesentlich ins Gewicht fällt Beschränkung der Strafverfolgung, § 154a I StPO: nur möglich bei einer prozessualen Tat " ... wird - unter der Beschränkung nach § 154a I Nr. 1 StPOhinsichtlich des Vorwurfs des versuchten Betruges und der Urkundenfälschung - angeklagt.." § 154a I ermöglicht, die Anklageschrift zu entlasten, indem Gesetzesverletzungen ausgesondert werden, hinsichtlich derer ein hinreichender Tatverdacht zwar festgestellt wurde, denen jedoch mit Blick auf die schwereren Gesetzesverstöße nur untergeordnete Bedeutung zukommt Beispiel: die verwirklichte einfache Brandstiftung dürfte bei Strafzumessung des § 306b II Nr. 1 StGB nicht beträchtlich ins Gewicht fallen, so dass die Strafverfolgung daher nach § 154a I 1 Nr. 1 StPO vorläufig auf die besonders schwere Brandstiftung zu beschränken ist
Stichworte
Mit Repetico PRO kannst du der Karte Stichworte zuordnen. Stichworte können verwendet werden, um Karten zu einem bestimmten Thema auch Kartensatz-übergreifend zu lernen.