Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.3 Öffentliches Recht

Van Gend & Loos (EuGH, Slg. 1963, 3)
 

Der EuGH stellte in dieser Entscheidung fest, dass das europäische Gemeinschaftsrecht (heute: Unionsrecht) eine neue und eigenständige Rechtsordnung des Völkerrechts darstelle. Die Mitgliedstaaten haben zu Gunsten der Europäischen Gemeinschaft (jetzt: EU) – wenn auch in begrenztem Rahmen – ihre Souveränitätsrechte eingeschränkt. Der Rechtsordnung des Gemeinschaftsrechts unterliegen nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch einzelne Individuen. Das Gemeinschaftsrecht ist also unmittelbar anwendbar.
 

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