Wie erfolgt ein Ansatz des Patents nach IFRS?

Bei IFRS efolgt ein Ansatz des „intangible assets“ im Anlagevermögen nur, wenn die folgenden postspezifischen Krieterien nach IAS 38 erfüllt sind:


  • Identifizierbarkeit: Das Patent berugt auf einer rechtlichen Grundlage und unterscheidet sich eindeutig von anderen assets
  • Beherrschung: Dem Inhaber eines Patents stehen umfangreiche Rechte zu, die sich auch gerichtlich durchsetzen lassen. Man hat die Verfügungsmacht über das Patent und kann seinen Nutzen verwerten. 
  • Künftiger wirtschaftlicher Nutzen: Da mit großen Gewinnen gerrechnet wird, ist ein entsprechender wirtschaftlicher Nutzen vorhanden.

—> Wenn alle Kriterien erfüllt sind: AKTIVIERUNGSPFLICHT!

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