ÖffR - Definitionen

Welche Normen müssen für § 80 II Nr. 3 VwGO bekannt sein?

§ 16 AGVwGO: Dabei handelt es sich um den Entfall der aufschiebenden Wirkung bei der Verwaltungsvollstreckung 
 
§ 212a VwGO: Wiederspruchs und Anfechtungsklage eines Nachbarn haben danach keine aufschiebende Wirkung 

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