Art. 12 GG: Berufsfreiheit

Was ist die Drei-Stufen-Theorie?

Die Stärke des Eingriffs und die damit verbundene Rechtfertigung richtet sich danach, wie "tief" in das Grundrecht eingegriffen wird. Dabei ist es wichtig zu definieren, von welchem Berufsbild man ausgeht.
 
Die Stufen: 
 
1. Stufe: Berufsausübungregelung
Wird die Art der Ausübung beschränkt?
 
Beispiel: Schlachter müssen Hygienestandards berücksichtigen.
 
2. Stufe: subjektive Berufswahlregelung
Wird die Zulassung zu einem Beruf an Hand subjektiver Kriterien beschränkt? 
 
Beispiel: Schlachter müssen eine qualifizierende Ausbildung bestanden haben.
 
3. Stufe: objektive Berufswahlregelung
Wird die Zulassung zu einem Beruf an Hand objektiver Kriterien beschränkt?
 
Beispiel: Schlachter müssen männlich sein. Es darf nur 50 Schlachter in einem Langkreis geben. 
 

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