WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 18 - Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften

Welche Konsequenzen kann der Gesellschafter aus einer möglichen Haftung f. Gesellschaftsverbindlichkeiten haben ? 

Es gilt die grundsätzliche Rückstellungsverpflichtung:
a) §128 HGB - Inanspruchnahme Gesellschafter
b) §171 HGB - N. gel. Einlagen
c) §172 IV HGB - Zurückbehaltene Einlage
 
Voraussetzungen für die Rückstellung ist insbesondere eine hinreichende Konkretisierung. Diese ist vorliegend im Falle von:
 
a) Insolvenz
b) Vor Insolvenz wenn die Gesellschaft keine kurzfristige Liquiditität vorrätig hat
 

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