Fehler in Klausuren

Setzt der Betriebsübergang iSd § 613a BGB das Vorliegen eines wirksamen Rechtsgeschäfts voraus? 

eA: (+), bei einem nach § 105 BGB nichtigen Rechtsgeschäft liegt kein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang iSv § 613a vor
 
hM: (-), geht davon aus, dass für einen Betriebsübergang ein wirksames Rechtsgeschäft nicht erforderlich ist 
--> entscheidend ist allein, ob der Erwerber den Betrieb tatsächlich übernommen und im eigenen Namen fortgeführt hat

Diskussion