Fehler in Klausuren

Nach welcher Norm muss sich der Arbeitgeber Pflichtverletzungen seines Arbeitnehmers zurechnen lassen?

Gem. § 278 S. 1 BGB muss sich der Arbeitgeber die Pflichtverletzung seines Erfüllungsgehilfen (Arbeitnehmer) zurechnen lassen.

Diskussion