RÜ Check Hotlist 2018

Zivilrecht

Bei einem Behandlungsfehler eines Arztes sieht das regelmäßig einschlägige Dienstvertragsrecht keine Gewährleistungsrechte für den Patienten vor. Warum folgt daraus noch nicht, dass der Vergütungsanspruch des Arztes in ungeschmälerter Höhe bestehen bleibt?

In Ermangelung eines kodif. Gewährleistungsrechts beim Dienstvertrag kann der Vergütungsanspruch bei einer unzureichenden oder pflichtwidrigen Leistung zwar grundsätzlich nicht gekürzt werden oder in Fortfall geraten. Allerdings können sich beim Vorliegen eines Behandlungsfehlers Rechte- und Gegenansprüche des Patienten insb. aus § 628 I 2 BGB sowie aus § 280 I BGB ergeben. (RÜ 12/2018, S. 760 f.)

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