WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW Stellungnahme 1994 - Genussrechte

Was sind Genussrechte ? 
 
Wann werden diese als EK und wann als FK bilanziert gem. IDW
 
Wie ist die Auslegung der Finanzverwaltung ? 
 
 

Genussrechte geben dem Inhaber das Recht am Gewinn eines Unternehmens wie ein Aktieninhaber zu partizipieren ohne dabei Stimmrechte zu besitzen. Weiterhin besteht ein Rückzahlungsanspruch für den überlassenen Wert. 
 
Auslegung IDW gem. Stellungnahme 1994:
Erfüllung der folgenden Kriterien kumulativ um EK darzustellen:
 
1) Nachrangigkeit bei Insolvenz
2) Erfolgsabhängige Vergütung und Teilnahme am Verlust der Gesellschaft
3) Langerfristigkeit der Kapitalüberlassung
(2-10 Jahre)
 
Auslegung Finanzverwaltung:
Immer FK
Ausgaben immer BA

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