StGB AT Begriffe und Erläuterungen

Rechtfertigende Pflichtenkollision

Unterlassungsspezifischer Rechtfertigungsgrund: Hierbei konkurrieren mehrere Handlungspflichten des Täters. Eine Pflichterfüllung des Täters geht immer mit der Verletzung einer anderen Handlungspflicht einher [Dilemma].

Es können gleichwertige und ungleichwertige Pflichten konkurrieren. Bei gleichwertigen Pflichten hat der Täter nach überwiegender Meinung die Wahl, welche er erfüllt. Bei ungleichwertigen Pflichtkollisionen muss der Täter immer die höherwertige Pflicht befolgen.

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