Definitionen

Äquivalenz (Kausalität)

Kausal ist jedes Ereignis, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.

[Eine Ursache (Verhalten) ist äquivalent kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass die Rechtsgutverletzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele. Beim Unterlassen einer geforderten Handlung darf das geforderte Handeln nicht hinzugedacht werden, ohne dass die eingetretene Rechtsgutverletzung entfiele.]

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