58 BtM

Wer braucht eine Erlaubnis für die Teilnahme am BtM-Verkehr ?

Es gibt eine generelle Erlaubnispflicht, d.h. jeder der btM anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, einführt, ausführt, abgibt, erwirbt braucht eine Erlaubnis vom BfArM !
Ausgenommen sind im Rahmen ihres Betriebs:
  • Öffentliche Apo
  • Krankenhausapo
  • tierärztliche Hausapotheken
  • Patienten
  • Speditionen
  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
Das gilt für:
  1. Anlage II - III: herstellen, erwerben, zurückgeben an Inhaber, an Betriebsnachfolger abgeben
  2. Anlage III: Aufgrund v. Verschreibung abgeben;  TTS,TMS zur Abgabe an eine Apo die kein Vorrat hat zur Versorgung von Palliativpatienten
  3. Anlage I, II, III: Zur Untersuchungen ein Labor oder zur Vernichtung entgegennehmen 

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