58 BtM

Auf einem BtM-Abgabebeleg stehen folgende Substanzen aus der Anlage I des BtMG:
  • Lysergid
  • Norcodein
  • Mescalin
Wann dürfen diese Substanzen noch verwendet werden ?

Anlage I nicht verkehrsfähig !
Ausgenommen sind:
  • Verwendung zu wissenschaft. oder anderen öffentlichen Interesse liegenden Zwecken mit Erlaubnis des BfArM
  • Diagnostik oder Analytik außerhalb des menschlichen oder tierischen Körpers oder in Konzentrationen bis max. 0,001 %, oder Zubereitungen, in denen die Stoffe Isotopenmodifiziert oder besonders ausgenommen sind

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