58 BtM

In der Schweiz ist ein Schmerzmittel, in dem auch Codein enthalten ist, nur apothekenpflichtig: Darf das Medikament nach Vorlage ärztlicher Verschreibung bestellt werden und in Dt. abgegeben werden ?

  • Apotheke braucht für die Einfuhr von BtM der Anlage 3 eine Erlaubnis (auch für die ausgenommenen Zubereitungen)
  • Es gibt nur eine Ausnahme von der Einfuhrgenehmigungspflicht für Codein und Dihydrocodein in "ausgenommenen Zubereitungen": 
    • D.h. für diese Stoffe braucht man keine Genehmigung des BfArM (für alle anderen schon!), aber trotzdem braucht man ein Rezept und es darf kein vergleichbares AM in Dt verfügbar sein ! (§ 73 Abs. 3 AMG)

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