Revisionsklausur

Relative Revisionsgründe, § 337 StPO

Verfahrensfehler im Ermittlungsverfahren

  • können nur dann eine Revision begründen, wenn der Verstoß in die HV hineinwirkt
  • dies ist der Fall, wenn der Fehler
    • zu einem Verwertungsverbot geführt hat,
    • das Gericht das unverwertbare Beweismittel gleichwohl in die HV eingeführt hat und
    • das Beweismittel im Urteil verwertet wurde

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