Definitionen

Leistungsgefahr
Gegenleistungsgefahr/Preisgefahr

 
LG: Risiko des zufälligen Untergangs/Verschlechterung des Leistungsgegenstands.
Schuldner: Risiko, die versprochene Leistung weiterhin bewirken / Ersatz zu leisten
Gläubiger: Gefahr, den Anspruch auf die versprochene Leistung zu verlieren
Stückschuld: Leistungsgefahr beim Gläubiger. Gattungsschuld: LG beim Schuldner, außer Konkretisierung, § 243 II oder Gläubigerverzug, § 300 II.
 
GLG/PG: 326 I, II, 446, 447 I, 616, 644 II, 645 I. Gefahr, die Folgen des Untergangs der Leistung tragen zu müssen.

Diskussion