Arbeitsgesetze GPM 05

Für die Anfechtung eines AV (im Sinne eines Schuldverhältnisses) gilt laut §142 BGB der Grundsatz "ex tunc", warum ist dies bei AV nicht anwendbar?

Ein in Kraft getretener Arbeitsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Es ist kaum möglich eine erbrachte Arbeitsleistung rückabzuwickeln.

Diskussion