Aufzahlen der Kriterien, die für die Wahl der richtigen Rechtsform notwendig sind UND anwenden dieser.

 
Kriterien / Rechtsformen
 
Einzelunternehmen
Gesellschaften
Personengesellschaften - Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein.
Kriterien / Rechtsformen
Kapitalgesellschaften
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) –
(§§ 705 - 740 BGB)
Offene Handelsgesellschaft – OHG (§§ 105–160 HGB)
Kommanditgesellschaft – KG (§§ 161–177 HGB)
GmbH & Co. KG (HGB + GmbHG)
Unternehmergesellschaft – UG (GmbHG, insb. § 5a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH (GmbHG)
Aktiengesellschaft – AG (AktG)
Gründungsaufwand
Formlose Gründung durch Gewerbeanmeldung
  • Handelsregistereintrag möglich (ggf. Erforderlich)
(Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung beim örtlich zuständigen Handelsregister anzumelden.)
Formlose Gründung durch Gewerbeanmeldung
  • Handelsregistereintrag nicht möglich
Gründung durch Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Handelsregister
durch Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Handelsregister
Gründungsaufwand
durch Einzelgesellschafter möglich; Gesellschaftsvertrag (ggf. Musterprotokoll), Gewerbeanmeldung, Einzahlung der Stammeinlage und Eintrag ins Handelsregister
 
durch Einzelgesellschafter möglich; Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung, Gewerbeanmeldung, Zeichnung des Grundkapitals, Eintrag Handelsregister, Bestellung von Aufsichtsrat und Vorstand, ggf. Gründungsbericht und Gründungsprüfung
Laufender Aufwand
EÜR für nicht eingetragene Kaufleute hinlänglich
  • keine Publizitätspflicht(Ausnahme Großunternehmen nach § 1 PublG)
EÜR = Einnahmenüberschussrechnung
EÜR hinlänglich
  • keine Publizitätspflicht(Ausnahme Großunternehmen nach § 1 PublG)
Bilanzierungspflicht
  • keine Publizitätspflicht (Ausnahme Großunternehmen nach § 1 PublG)
Bilanzierungspflicht
  • keine Publizitätspflicht  nach außen (Ausnahme Großunternehmen nach § 1 PublG)
Bilanzierungspflicht; Publizitätspflicht nur gegenüber Gesellschaftern (Ausnahme nach § 1 PublG)
Laufender Aufwand
Bilanzierungspflicht; Publizitätspflicht durch Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger oder Hinterlegung
Bilanzierungspflicht; Publizitätspflicht durch Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger
  • Aufsichtsrat möglich
Bilanzierungspflicht;
erweiterte Publizitätspflicht durch Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger; Aufsichtsrat; Hauptversammlung; Prospektpflicht bei Kapitalerhöhung
Leitungs- und Kontrollbefugnisse
ausschließlich beim Einzelunternehmer
bei allen Gesellschaftern; Gesamtgeschäftsführung; Übertragung der Geschäftsführung auf einen Gesellschafter möglich (§ 710 BGB)
bei allen Gesellschafter; Einzelgeschäftsführung für gewöhnlichen Betrieb sofern im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt (§ 114–116 HGB)
durch Einzelgeschäftsführung beim Komplementär; eingeschränkte Kontrollbefugnisse (Jahresabschluss) für Kommanditisten (§ 166 HGB); Gesellschafterbeschluss für Außergewöhnliche
durch Einzelgeschäftsführung beim Komplementär; eingeschränkte Kontrollbefugnisse (Jahresabschluss) für Kommanditisten (§ 166 HGB); Gesellschafterbeschluss auf Gesellschafterversammlung für Außergewöhnliches
Leitungs- und Kontrollbefugnisse
für Geschäftsführer (Übertragung möglich); Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung laut Gesellschaftsvertrag (§ 45)
für Vorstand
Haftung
unbeschränkt persönlich
unbeschränkt gesamtschuldnerisch mit Ausgleichsanspruchuntereinander
unbeschränkt gesamtschuldnerisch mit Ausgleichsanspruch untereinander
Komplementäre unbeschränkt gesamtschuldnerisch;
  • Kommanditisten in Höhe der Einlage
Komplementärs auf GmbH-Stammkapital beschränkt; Kommanditisten in Höhe der Einlage
Haftung
beschränkt auf das Stammkapital der UG
beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH, Gesellschafter haften mit Stammeinlage
beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen der AG, Aktionäre haften mit dem Wert ihrer Aktien
Gewinn- und Verlustverteilung
entfällt
nach Gesellschaftervertrag, sonst nach Köpfen
nach Gesellschaftervertrag, sonst nach Anteilen (bis zu 4% auf Einlage) und Köpfen (Rest); Verluste nach Köpfen
nach Gesellschaftervertrag, sonst nach Anteilen
nach Gesellschaftervertrag, sonst nach Anteilen
Gewinn- und Verlustverteilung
nach Gesellschaftervertrag, sonst nach Stammkapitalanteilen; Pflicht zur Rücklagenbildung in Höhe von ¼ des Gewinns bis zum Stammkapital von 25.000,-€
nach Gesellschaftervertrag, sonst nach Stammkapitalanteilen
gleichmäßig auf Stammaktien; Sonderregelungen für Vorzugsaktien; Ausschüttungshöhe der Dividende bestimmt der Vorstand
Besteuerung
Besteuerung nach jeweiligem Einkommensteuersatz (bis 45%), Thesaurierungsbegünstigung für verbleibenden Gewinn mit 28,25% (Nachversteuerung bei späterer Ausschüttung mit 25% Abgeltungssteuer)
Gewinnanteil der GmbH durch Körperschaftssteuer (15%)
 
Besteuerung der KG-Anteile nach Einkommenssteuer (bis 45%)
Besteuerung
Körperschaftssteuer auf Gewinn (15%) + Abgeltungssteuer für Privatentnahmen (25%)
auf Gewinn (15%) + Abgeltungssteuer
Mindestkapital
Kein Mindestkapital (Stamm- bzw. Grundkapital)
Mindestkapital
1 € Mindestkapital(Stammkapital) thesaurierend bis mind. 25.000,-€
25.000 € Mindestkapital (Stammkapital) davon mindestens die Hälfte eingezahlt
50.000 € Mindestkapital (Grundkapital) davon mindestens 25% eingezahlt
Finanzierungsmöglichkeiten
Fremdkapitalaufnahme nach Bonität des Unternehmers
nach Bonität der Gesellschafter; Aufnahme neuer Gesellschaftermöglich
 
nach Bonität der Komplementäre; Aufnahme neuer Gesellschafter als Kommanditisten leicht möglich
ohne Bürgschaften schwierig; Aufnahme neuer Gesellschafter als Kommanditisten leicht möglich
Finanzierungsmöglichkeiten
nach Stammkapital und Bonität der Gesellschafter per Bürgschaft; Aufnahme neuer Gesellschafter möglich
nach Bonität der Gesellschaft; Aufnahme neuer Aktionäre durch Kapitalerhöhung möglich
 

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