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| Kriterien / Rechtsformen | Einzelunternehmen | Gesellschaften | |||||||
| Personengesellschaften - Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. | Kriterien / Rechtsformen | Kapitalgesellschaften | |||||||
| Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – (§§ 705 - 740 BGB) | Offene Handelsgesellschaft – OHG (§§ 105–160 HGB) | Kommanditgesellschaft – KG (§§ 161–177 HGB) | GmbH & Co. KG (HGB + GmbHG) | Unternehmergesellschaft – UG (GmbHG, insb. § 5a) | Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH (GmbHG) | Aktiengesellschaft – AG (AktG) | |||
| Gründungsaufwand | Formlose Gründung durch Gewerbeanmeldung
(Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung beim örtlich zuständigen Handelsregister anzumelden.) | Formlose Gründung durch Gewerbeanmeldung
| Gründung durch Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Handelsregister | durch Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Handelsregister | Gründungsaufwand | durch Einzelgesellschafter möglich; Gesellschaftsvertrag (ggf. Musterprotokoll), Gewerbeanmeldung, Einzahlung der Stammeinlage und Eintrag ins Handelsregister | durch Einzelgesellschafter möglich; Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung, Gewerbeanmeldung, Zeichnung des Grundkapitals, Eintrag Handelsregister, Bestellung von Aufsichtsrat und Vorstand, ggf. Gründungsbericht und Gründungsprüfung | ||
| Laufender Aufwand | EÜR für nicht eingetragene Kaufleute hinlänglich
EÜR = Einnahmenüberschussrechnung | EÜR hinlänglich
| Bilanzierungspflicht
| Bilanzierungspflicht
| Bilanzierungspflicht; Publizitätspflicht nur gegenüber Gesellschaftern (Ausnahme nach § 1 PublG) | Laufender Aufwand | Bilanzierungspflicht; Publizitätspflicht durch Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger oder Hinterlegung | Bilanzierungspflicht; Publizitätspflicht durch Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger
| Bilanzierungspflicht; erweiterte Publizitätspflicht durch Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger; Aufsichtsrat; Hauptversammlung; Prospektpflicht bei Kapitalerhöhung |
| Leitungs- und Kontrollbefugnisse | ausschließlich beim Einzelunternehmer | bei allen Gesellschaftern; Gesamtgeschäftsführung; Übertragung der Geschäftsführung auf einen Gesellschafter möglich (§ 710 BGB) | bei allen Gesellschafter; Einzelgeschäftsführung für gewöhnlichen Betrieb sofern im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt (§ 114–116 HGB) | durch Einzelgeschäftsführung beim Komplementär; eingeschränkte Kontrollbefugnisse (Jahresabschluss) für Kommanditisten (§ 166 HGB); Gesellschafterbeschluss für Außergewöhnliche | durch Einzelgeschäftsführung beim Komplementär; eingeschränkte Kontrollbefugnisse (Jahresabschluss) für Kommanditisten (§ 166 HGB); Gesellschafterbeschluss auf Gesellschafterversammlung für Außergewöhnliches | Leitungs- und Kontrollbefugnisse | für Geschäftsführer (Übertragung möglich); Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung laut Gesellschaftsvertrag (§ 45) | für Vorstand | |
| Haftung | unbeschränkt persönlich | unbeschränkt gesamtschuldnerisch mit Ausgleichsanspruchuntereinander | unbeschränkt gesamtschuldnerisch mit Ausgleichsanspruch untereinander | Komplementäre unbeschränkt gesamtschuldnerisch;
| Komplementärs auf GmbH-Stammkapital beschränkt; Kommanditisten in Höhe der Einlage | Haftung | beschränkt auf das Stammkapital der UG | beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH, Gesellschafter haften mit Stammeinlage | beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen der AG, Aktionäre haften mit dem Wert ihrer Aktien |
| Gewinn- und Verlustverteilung | entfällt | nach Gesellschaftervertrag, sonst nach Köpfen | nach Gesellschaftervertrag, sonst nach Anteilen (bis zu 4% auf Einlage) und Köpfen (Rest); Verluste nach Köpfen | nach Gesellschaftervertrag, sonst nach Anteilen | nach Gesellschaftervertrag, sonst nach Anteilen | Gewinn- und Verlustverteilung | nach Gesellschaftervertrag, sonst nach Stammkapitalanteilen; Pflicht zur Rücklagenbildung in Höhe von ¼ des Gewinns bis zum Stammkapital von 25.000,-€ | nach Gesellschaftervertrag, sonst nach Stammkapitalanteilen | gleichmäßig auf Stammaktien; Sonderregelungen für Vorzugsaktien; Ausschüttungshöhe der Dividende bestimmt der Vorstand |
| Besteuerung | Besteuerung nach jeweiligem Einkommensteuersatz (bis 45%), Thesaurierungsbegünstigung für verbleibenden Gewinn mit 28,25% (Nachversteuerung bei späterer Ausschüttung mit 25% Abgeltungssteuer) | Gewinnanteil der GmbH durch Körperschaftssteuer (15%) Besteuerung der KG-Anteile nach Einkommenssteuer (bis 45%) | Besteuerung | Körperschaftssteuer auf Gewinn (15%) + Abgeltungssteuer für Privatentnahmen (25%) | auf Gewinn (15%) + Abgeltungssteuer | ||||
| Mindestkapital | Kein Mindestkapital (Stamm- bzw. Grundkapital) | Mindestkapital | 1 € Mindestkapital(Stammkapital) thesaurierend bis mind. 25.000,-€ | 25.000 € Mindestkapital (Stammkapital) davon mindestens die Hälfte eingezahlt | 50.000 € Mindestkapital (Grundkapital) davon mindestens 25% eingezahlt | ||||
| Finanzierungsmöglichkeiten | Fremdkapitalaufnahme nach Bonität des Unternehmers | nach Bonität der Gesellschafter; Aufnahme neuer Gesellschaftermöglich | nach Bonität der Komplementäre; Aufnahme neuer Gesellschafter als Kommanditisten leicht möglich | ohne Bürgschaften schwierig; Aufnahme neuer Gesellschafter als Kommanditisten leicht möglich | Finanzierungsmöglichkeiten | nach Stammkapital und Bonität der Gesellschafter per Bürgschaft; Aufnahme neuer Gesellschafter möglich | nach Bonität der Gesellschaft; Aufnahme neuer Aktionäre durch Kapitalerhöhung möglich | ||
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