VR-Klausur: Bescheidtechnik

1.0. Erstbescheid

Was ist der Grund für das Spannungsverhältnis zwischen § 41 I 2 und 14 III VwVfG? Was ist die Folge, wenn an den Beteiligten zugestellt wird, obwohl an den Bevollmächtigten hätte zugestellt werden müssen?

Die Behörde soll ein Verfahren auch dann abschließen können, wenn sie Zweifel an einer wirksamen Bestellung des Bevollmächtigten hat. Bei der Wahl des Bekanntgabeadressaten hat sie ihr Ermessen pflichtgemäß auszuüben

Wenn die Behörde ihr Auswahlermessen ermessensfehlerhaft ausübt, so ist die Folge str.:
  • M1: Rechtsbehelfsfristen gehemmt
  • M2: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich

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