VR-Klausur: Bescheidtechnik

1.1. Tenorierung

Wie ist die AOdsV im Tenor zu formulieren?

  • "Die sofortige Vollziehung der Ziffer ... ordne ich an."
  • Ggf. auch bereits im Tenor, sonst in den Entscheidungsgründen: "Das bedeutet, dass ein hiergegen eingelegter Widerspruch/eine hiergegen erhobene Klage keine aufschiebende Wirkung hat. Damit bin ich berechtigt, meine Anordnung in Ziffer ... auch dann mit Zwangsmitteln gegen Sie durchzusetzen, wenn Sie Widerspruch einlegen."

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