Verschiedene bes. Vertragstypen

Wann liegen Arbeiten an einem Bauwerk vor, nach denen erst in  5 Jahren Verjährung eintritt gem. § 634a I Nr. 2?

Unstr. bei Neu- und Umbauten
Bei Reparaturen differenzieren:
- sofern sie für die Erneuerung od. den Erhalt des Gebäudes essentiell sind und fest mit dem Gebäude verbunden, dann
§ 634a I Nr. 2
- ansonsten § 634a I Nr. 1 (2 Jahre)

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