Anders/Gehle

Relationstechnik Wissenskarte

 Die Relationsmethode beruht auf dem Umstand, dass weil zwei verschiedene Sachverhalte vorliegen, auch zwei Begutachtungen zu erfolgen haben. Ergibt sich allerdings, dass bereits nach dem Sachverhalt des Klägers der Klageantrag nicht gerechtfertigt ist, so muss die Klage abgewiesen werden. Ansonsten ist eine zweite Prüfung des Sachverhalts auf der Grundlage des Vorbringens des Beklagten erforderlich. Ergibt sich daraus, dass die Klage begründet ist, so ist der Klage stattzugeben. 
 
Soweit (-) Beweisaufnahme 

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