Anders/Gehle

Wie ist mit neuen Aussagen von Zeugen umzugehen, die mit den bisherigen Aussagen der Parteien nicht übereinstimmen?

Ausgangspunkt der Überlegung ist der Beibringungsgrundsatz; es kommt darauf an, ob die Partei sich die Aussage des Zeugen zu eigen macht, was uU auch konkludent geschehen kann; dies ist dann der Fall, wenn eine Partei einen Zeugen generell für glaubwürdig erklärt. 
 
Im Zweifel ist davon auszugehen, dass eine Partei sich für sie günstige Aussagen zu eigen macht. 
 
Gleiches gilt für die Aussagen eines Sachverständigen 

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