Typisches Mündliche..

Ehrenamtliche Richter bei den Kammern für Handelssachen

In Kammern für Handelssachen sind Kaufleute als ehrenamtliche Richter tätig, die die Bezeichnung „Handelsrichter“ tragen. 

1. Ernennung
Zum Handelsrichter kann jeder Deutsche ernannt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat und Kaufmann, Vorstandsmitglied, Geschäftsführer Prokurist eines Unternehmens ist. Die Handelsrichter werden auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer für die Dauer von fünf Jahren ernannt.

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