INTR 7 - Ansatz und Bewertung des Fremdkapitals

4.2.2.3 Auswirkungen leistungsorientierter Pensionspläne auf die Gesamtergebnisrechnung

  • IAS 19.120 identifiziert drei Kostenkomponenten leistungsorientierter Pensionspläne und gibt an, inwieweit sie
    • den erfolgswirksamen
    • den erfolgsneutralen Teil
    der Gesamtergebnisrechnung betreffen:
    1. Dienstzeitaufwand (service cost), der in den Gewinn oder Verlust einzuberechnen ist (IAS 19.120[a])
    2. Nettozinsen (net interest) auf die Nettoschuld (Nettovermögenswert), die in den Gewinn oder Verlust einzuberechnen sind (IAS 19.120[b])
    3. Neubewertungen (remeasurements) der Nettoschuld (Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen, die im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind.
  • Dienstzeitaufwand (service cost)
    Neben den Ansprüchen in Form einer Pensionszahlung müssen zur Berechnung des Dienstzeitaufwands auch die sonstigen Zusagen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer macht, berücksichtigt werden (Zuschüsse zu Lebensversicherungen, Krankheitskosten oder der Ausbildung der Kinder des Pensionsberechtigten)
    • Laufender Dienstzeitaufwand: der Betrag, um den der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung durch die in der Periode zusätzlich erdienten Pensionsansprüche steigt (IAS 19.71)
    • Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand IAS 19.102; Veränderung des Barwerts durch Anpassung oder Kürzung der Pensionszusage entsteht
    • Abgeltungen (settlement), d, h. Gewinne oder Verluste, die dadurch entstehen, das das Unternehmen eine Vereinbarung eingeht, mit der es sich seiner Pensionspflicht ganz oder teilweise entledigt (IAS 19.111) (Im Regelfall wird seitens des Unternehmens eine Einmalzahlung geleistet oder die Zusage wird von einem anderen Versorgungsträger übernommen. )
  • Nettozinsen
    Für die Berechnung der Nettozinsen (IAS 19 spricht explizit von „Nettozinsen“ [interest], nicht von „Nettozinsaufwand“ [interest cost]) muss zunächst die Nettoschuld (Nettovermögenswert) aus dem leistungsorientierten Vermögensplan ermittelt werden. Dies geschieht nach folgender Rechnung:
    Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der Periode
    beizulegender Zeitwert des Planvermögens zu Beginn der Periode
    = Nettoschuld/Nettoplanvermögen
     
    Liegt zwischen Planvermögen und Barwert der Verpflichtung eine Unter- bzw. Überdeckung vor, so kommt es zum Ausweis von Zinsen.
    • Die Nettozinsen setzen sich somit aus den Zinsen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Zinsaufwand) und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens (Zinsertrag) zusammen
    • Erfolgswirksam wird dabei nur der Nettosaldo erfasst.
    • Die Berechnung der Zinsen erfolgt mithilfe des in IAS 19.83 aufgeführten Abzinsungssatzes, also des Zinssatzes, der sich an den Renditen erstklassiger, festverzinslicher Industrieanleihen orientiert.
  • Beispiel 
    Daraus ergibt sich folgender (erfolgswirksamer) Pensionsaufwand (im Beispiel 4.5 beträgt der gemäß IAS 19.83 festzustellende Abzinsungssatz 6 %; dieser Prozentsatz ist maßgeblich für die Ermittlung des Zinsaufwands):
  • Neubewertungen (remeasurements) werden im sonstigen Periodenergebnis (other comprehensive income) erfasst
  • Sie resultieren gemäß IAS 19.127 aus drei verschiedenen Kategorien von Sachverhalten:
    1. versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste (IAS 19.127[a])
    2. Abweichungen zwischen den in den Nettozinsen enthaltenen Zinserträgen von den tatsächlich erhaltenen Zinserträgen (IAS 19.127[b])
    3. Veränderungen in der Obergrenze der Planvermögensbewertung, die nicht aufgrund der Nettozinsen begründet sind (IAS 19.127[c])
  • versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste (IAS 19.127[a]) resultieren aus:
    • unerwartet hohe oder niedrige Fluktuationsraten
    • unterwartet hohe oder niedrige Sterblichkeitsquoten
    • unterwartet hohe oder niedrige Steigerungen bei den Löhnen
    • Veränderungen des Abzinsungssatzes
 

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