Widerklage

Wo ist die vom Beklagten erhobene Hilfswiderklage im Urteil zu erwähnen, falls über sie nicht entschieden wird (bspw weil Aufrechnung (+))?

  • Rubrum: Bezeichnung als Hilfswiderkläger/-beklagter
  • Tatbestand: in der Geschichtserzählung sowie im streitigen Vortrag der Parteien; Anträge zur Widerklage
  • Entscheidungsgründe: vor den prozessualen Nebenentscheidungen ist zu erwähnen, dass mangels Bedingungseintritts nicht über die Hilfswiderklage zu entscheiden ist

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