StGB AT Begriffe und Erläuterungen

Exkurs: Die Erfolgsqualifikation

  • bei einer Erfolgsqualifikation handelt es sich um ein Delikt, das für die Erfüllung des Grundtatbestands Vorsatz erfordert, für die Erfüllung einer bestimmten Qualifikation aber Fahrlässigkeit ausreichend lässt
  • Erfolgsqualifikationen sind gem. § 11 II als Vorsatzdelikte zu behandeln; dies bedeutet, dass sie ...

    - teilnahmefähig sind

    - ein erfolgsqualifizierter Versuch möglich ist (aber umstritten)

    - der Versuch einer Erfolgsqualifikation möglich ist

     
    - Beachte: Eine Erfolgsqualifikation kann auch vorsätzlich begangen werden. Das „wenigstens“, das in § 18 vor der „Fahrlässigkeit“ und in den Leichtfertigkeitsqualifikationen vor dem „leichtfertig“ steht, bedeutet, dass sich die Erfolgsqualifikationen auch auf die vorsätzliche Erfolgsverursachung erstrecken (der Vorsatz ist ein „Mehr“ im Vergleich zur Fahrlässigkeit)

    - Hinweis: Bis auf § 226 I erkennt man eine Erfolgsqualifikation am Wort „Verursachen“.

    - Beispiel für eine Erfolgsqualifikation: § 227 (Todeserfolg wird fahrlässig durch eine vorsätzliche Körperverletzung herbeigeführt)

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