öR 10

öffentliche Sachen

In welche drei Fallgruppen kann man Sachen in öffentlicher Hand unterteilen?

1. Finanzvermögen (Sachen der öffentlichen Hand)
 
2. Sachen im internen Verwaltungsgebrauch (öffentliche Sachen im weiteren Sinne)
 
3. Sachen im externen Bürgergebrauch (öffentliche Sachen im engeren Sinne)

Diskussion