öR 10

öffentliche Einrichtung

Nach welchem Schema wird der Zulassungsanspruch nach § 8 II GONRW zu einer öffentlichen Einrichtung geprüft?

I. Anspruchsvoraussetzungen
 
1. Vorliegen einer öffentlichen Einrichtung 
 
2. Anspruchsberechtigung
 
a) Einwohner § 21GONRW
 
b) Gemeindliche Grundbesitzer und Gewerbetreibende, sog. Forensen. § 8 III GONRW.
 
c) ortsansäßige juristische Personen und Personenvereinigungen. § 8 IV GONRW
 
3. Im Rahmen des geltenden Rechts
 
a) Nutzung im Rahmen der Widmung 
 
b) Nutzung im Einklang mit sonstigen Recht, bspw. Nutzungssatzung. 
- die Nutzung darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.
 
4. Kein Anspruch bei tatsächlicher Unmöglichkeit 
 
II. Rechtsfolge 
- grundsätzlich gebundener Anspruch 
- bei Bewerberüberhang wandelt sich der Anspruch in einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahl.

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