öR 10

öffentliche Einrichtung

Welchen Grundgedanken erfasst § 5 PartG?

Den gleichen wie Art. 3 I, III iVm Art. 21 I 2 iVm Art. 38 GG, nämlich, dass Parteien bei Wahlen gleich behandelt werden sollen und auch generell nicht benachteiligt werden sollen im Vergleich zu anderen. 

Diskussion