Verschiedene bes. Vertragstypen

Umfasst "Aufwendungen" gem. § 670 auch Schäden die, die der Beauftragte durch den Auftrag erleidet?

Aufwendungen sind grds nur freiwillige Vermögensopfer, darunter fallen Schäden gerade nicht 
 
STR ob hier Ausnahme gemacht wird
hM: tel. Extension des 670 auch auf Schäden
  • soweit der Beauftragte ein mit der Ausführung des Auftrags verbundenes Schadensrisiko freiwillig auf sich nimmt wenn mit Ausführung des Auftrages seiner Natur nach oder aufgrund besonderer Umstände eine beiden Beteiligten erkennbare Gefahr für den Beauftragten verbunden ist  
 
mM:  Auftraggeber hat spezifisches Schadensrisiko zu tragen, die bei der Ausführung des Auftrages durch Verwirklichung einer damit verbundenen eigentümlich, erhöhten Gefahr vom Beauftragten erlitten werden. Nicht Aufwendungsersatz sondern SE. §§ 254, 844 - 846 anwendbar  

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