öR 10

öffentliche Einrichtung

Wann liegen zwingende Gründe für eine Ungleichbehandlung vor?

1. Wenn die Kapazitäten ausgeschöpft sind. 
 
2. Nicht zwingend ist die Verfassungswidrigkeit einer Partei. Ohne Entscheidung des BVerfG darf eine Partei nicht zurückgewiesen werden, weil sie verfassungswidrig "sei"
 
3. Besteht ein Kapazitätenengpass, so darf nach Grundversorgung der Parteien, die erfolgen muss?, nach Bedeutung der Parteien entschieden werden. 

Diskussion