Klausuren und Aktenvorträge RA

Kl: Gold und Silber (RA 23)

Woraus kann ich die Pflicht zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt ablesen?

§ 260 BGB
 
Merke: Hier im Übrigen auch der Auskunftsanspruch nach § 242 BGB kommentiert

Diskussion