Klausuren und Aktenvorträge RA

Kl: Gold und Silber (RA 23)

Nenne die Anträge einer guten Stufenklage!

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Auskunft zu erteilen über die Höhe ccycy (AGL § 242 BGB)
  2. Der Beklagte wird erforderlichenfalls verurteilt, an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen Auskunft über den Verkaufserlös erteilt habe, als er dazu imstande sei. (§ 260 BGB)
  3. Der Beklagte wird nach Erteilung der Auskunft des Beklagten verurteilt, an den Kläger einen nach Auskunftserteilung und erforderlichenfalls nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu beziffernden Betrag in € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Baiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. (§ 816 BGB)

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