Was ist der Unterschied von Strafanzeige und Strafantrag?

Geregelt sind Strafanzeige und Strafantrag in § 158 StPO.
 
Die Strafanzeige ist die bloße Mitteilung eines Sachverhalts, der auf eine Straftat hindeutet. 
Dagegen beinhaltet der Strafantrag darüber hinaus auch noch das Begehren, die Strafverfolgungsbehörde möge ermitteln und anklagen
Dabei muss man den Strafantrag aus § 158 I von dem Strafantrag in § 158 II unterscheiden. 
Den "Antrag auf Strafverfolgung" (Abs. 1) kann jeder stellen.
Der Strafantrag (Abs. 2) ist nur bei bestimmten Delikten erforderlich.

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