Einkommensteuer

In welchen Schritten ist der Hinzurechnungsbetrag gem. §4 Abs. 4a EStG zu ermitteln?

1. Ermittlung der Überentnahmen des lfd WJ
2. Korrektur um die Über- bzw. Unterentnahmen der vorangegangenen WJ
3.. Typisierung der nichtabziehbaren Schuldzinsen mit 6% des korrigierten Betrages
4. Ermittlung der tatsächlichen, bereinigten Schuldzinsen (abzgl. Zinsen zur Finanzierung von AK/HK von WG des AV); Abzug des unschädlichen BEtrages i.H.v. € 2.050
5. Hinzurechnung des niedrigeren Betrages

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