Einkommensteuer

Welche Aufwendungen sind gem. §4 Abs. 5b sowie §4 Abs. 6 EStG nicht abzugsfähig?

Gem. §4 Abs. 5b EStG ist der Gewerbesteueraufwand, der festgesetzt wird, nciht als Betriebsausgabe abzugsfähig.
 
Die Vorschrift des §4 Abs. 6 EStG beinhalten ein Betriebsausgabenabzugsverbot von sog. Parteispenden.

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