Einkommensteuer

Wie erolgt die Gewinnermittlung beim gewerblichen Grundstückshandel?

Bei Buchführungspflicht: §5 EStG. Ansonsten kann die Gewinnermittlung grds durch Betriebsvermögensvergleich (§5 EStG) oder nach §4 Abs. 3 EStG erfolgen. Das Wahlrecht für §4 Abs. 3 EStG kann bis zur Erstellung eines Abschlusses ausgeübt werden.

Diskussion